Altersvorsorge

Bei der Förderrente – auch „Riester-Rente“ genannt – fördert der Staat das freiwillige Sparen in bestimmten Anlageformen durch ein Kombinationsmodell aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.

 
Ziel: Die persönliche Vorsorgelücke schließen.

Die Riester-Rente ist dabei gleichzeitig sicher und attraktiv. Denn während des aktiven Arbeitslebens zahlt man Beiträge und als Extra erhält man staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Dank der Förderung liegt die Rendite der Riesterrente meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen. Zusätzlich garantieren zertifizierte Produkte eine Mindestverzinsung.

 
Welche Produkte werden gefördert?

Gefördert werden Rentenversicherungen sowie Bank- und Fondssparpläne.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Altersvorsorgeprodukt bestimmte Kriterien erfüllt. Erfüllt ein Produkt die Kriterien für die Riester-Rente, wird es von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zertifiziert. Nur zertifizierte Produkte sind demnach förderungsfähig.

Das Zertifikat gibt jedoch keine Informationen über die Qualität des Angebotes. Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Auswahl des Produktes einen Partner zu wählen, der aus der Vielzahl von Angeboten, das für Sie Passende anbieten kann. Als Versicherungsmakler arbeiten wir mit zahlreichen Gesellschaften zusammen und können Ihnen interessante Produkte zur Riester-Rente anbieten.

 
Wer wird gefördert?

Förderungsfähig sind:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer/Selbständige und ihre Ehepartner.
  • Beamte und Soldaten werden seit Januar 2002 in die Riester-Förderung einbezogen.
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.

Nicht gefördert werden:

  • Personen, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die über eine Zusatzversorgung eine
    beamtenähnliche Gesamtversorgung erhalten.
  • Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte.
  • Bezieher eine Vollrente wegen Alters.
  • Sozialhilfebezieher.